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Willkommen zu Netcolony Versicherungen, Thema Rentenversicherung
Mit dem Alterseinkünftegesetz setzt der Gesetzgeber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um, das in seinem Urteil vom 6.3.2002 festgestellt hatte, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist und den Gesetzgeber verpflichtet hatte, mit Wirkung zum 01.01.2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.Was ist der Kern der Änderung?Bis zum Jahr 2040 wird die Besteuerung der Renten und Pensionen schrittweise – beginnend ab dem Jahr 2005 – angeglichen, d.h. im Bereich der Altersversorgung wird durchgängig zu einem System der nachgelagerten Besteuerung übergegangen.Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte (gesetzliche Renten, Pensionen, Betriebsrenten, private Leibrenten, Riesterprodukte) erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert.Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (Endstufe: 2040) und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen (Endstufe 2025) erfolgt schrittweise, da eine sofortige Einführung für den Staat nicht verkraftbare Steuerausfälle nach sich ziehen würde.
Für mehr information über Rentenversicherung: Information betrifft Krankenversicherung Beamte
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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